Aufgaben der Bildungsberater*innen für sinnes- und körperbehinderte Schüler*innen
- Ansprechpartner*in für die betroffenen Schüler*innen und deren Eltern sowie für die Lehrkräfte
- Beratung über Ausbildungsmöglichkeiten für behinderte Aufnahmewerber*innen
- Beratung bei notwendiger Neuorientierung (Fachrichtungs-, Schulwechsel, Einstieg ins Berufsleben)
- Organisation der Individualförderung
- Bereitstellung von benötigten Hilfsmitteln (Koll. Mathes)
- Koordination des Einsatzes der Stützlehrer*innen für Hörbehinderte mit dem Bundesinstitut für Gehörlosenbildung
- Koordination der laufenden Beratung für Sehbehinderte mit dem Bundes-Blindeninstitut
- Zusammenarbeit mit dem Bundessozialamt und anderen Organisationen die für behinderte Schüler*innen Weiterbildung und Förderung anbieten